Bachelor Professional: Der neue Titel
Sie müssen nicht immer ein Studium abschließen, um beruflich erfolgreich zu sein. In dieser Sache sorgt der neue Titel „Bachelor Professional“ jetzt für Einheitlichkeit und internationale Vergleichbarkeit. Damit wird verdeutlicht: Viele Fortbildungsabschlüsse sind genauso anspruchsvoll wie ein Hochschulstudium. Nun darf laut des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) der Klammerzusatz des Bachelor Professionals zur jeweiligen Berufsbezeichnung ergänzt werden. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen hierzu für Sie.
Wie lautet der vollständige neue Titel?
Die an Fachschulen erworbenen Berufsbezeichnungen können durch den Klammerzusatz Bachelor Professional und die Bezeichnung des jeweiligen Fachbereiches ergänzt werden. Als Staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) können Sie also zusätzlich den Titel Bachelor Professional in Technik tragen.
Ab wann erhalten Sie als Technikerinnen und Techniker die Zusatzbezeichnung Bachelor Professional?
Alle, die einen Bildungsgang an einer Fachschule ab dem Schuljahr 2021/2022 erfolgreich besuchen, erwerben die Berechtigung, die jeweilige Berufsbezeichnung entsprechend der Fachbereiche zu führen. Es gibt die Fachbereiche Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen.
Unsere Absolventen und Absolventinnen an der Techniker Fachschule in Schleswig-Holstein erhalten ab 2023 den Zusatz auf ihrem Abschlusszeugnis. Eine Urkunde über die Erlaubnis zur Führung des Titels darf bereits jetzt auch rückwirkend für die Personen mit Abschluss der Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 ausgestellt werden. Die Techniker-Absolventinnen und Absolventen an unserer Techniker Fachschule in Mecklenburg-Vorpommern dürfen schon ab März 2022 diesen zusätzlichen Titel tragen.
Ist eine rückwirkende Anerkennung des Bachelor Professional möglich?
Sie als bisherige Techniker-Alumni fragen sich sicherlich, ob Sie mit Ihrer bereits abgeschlossenen Fortbildung auch nachträglich den jeweiligen Qualifikationszusatz tragen dürfen. Leider ist das nicht möglich.
Unser Tipp für Ihre Bewerbung: Wir empfehlen Ihnen, den Zusatz bei Bewerbungen in Ihrem Lebenslauf wie folgt anzugeben: „Staatlich geprüfte*r Techniker*in (ab 2021 Bachelor Professional in Technik)„
So können Sie trotzdem darauf aufmerksam machen, was Ihre berufliche Fortbildung für einen hohen Stellenwert hat. Die meisten Unternehmen berücksichtigen diese besondere Situation mit Sicherheit.
Außerdem steht Ihnen mit der Fortbildung zum Staatlich geprüften Techniker oder zur Staatlich geprüften Technikerin der Weg in die Selbstständigkeit offen. Anhand der Erfolgsgeschichte von Christian Weise sehen Sie, wie Ihnen dieser Schritt gelingen kann.
Und warum nun das Ganze?
Diese Regelung soll dazu dienen, die Vielfalt in der Fortbildung überschaubarer zu gestalten. Dabei wurden drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung festgelegt. Der Bachelor Professional gehört hierbei der zweiten Fortbildungsstufe an. Für weitere Informationen zum Thema können Sie sich § 53c im Berufsbildungsgesetz auf der Seite des BBiG ansehen.