Brandschutz im Unternehmen – Q&A für Ihre vorbeugende Planung
Sie als Unternehmer oder Unternehmerin tragen die Verantwortung für den Brandschutz, dies ergibt sich aus §10 des Arbeitsschutzgesetzes. Wird eine erhöhte Brandgefährdung ermittelt, kann die Benennung eines Brandschutzbeauftragten oder einer Brandschutzbeauftragten zweckmäßig sein (ASR A 2.2.). Aber warum ist Brandschutz so wichtig für die Sicherheit Ihres Unternehmens?
Elektrizität, Überhitzung, menschliches Fehlverhalten – laut Statistik waren das 2020 die häufigsten Brandursachen in Arbeitsstätten
Durch eine beauftragte Person für den Brandschutz können bis zu ein Vorbeugender Brandschutz, also die Prävention und Organisation zur Verhütung von Brandgefahren, ist eine elementare Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb tätigen Beschäftigten Bedenken Sie: Bei all den Gesetzen, Vorschriften und Regelungen stets auf dem Laufenden zu sein, erfordert einigen Zeitaufwand.
Wer hilft mir beim Brandschutz?
Fachlich qualifizierte und speziell ausgebildete Brandschutzbeauftragte beraten Sie als Unternehmer oder Unternehmerin zu den Fragen des präventiven Brandschutzes in Ihrem Unternehmen. Dabei arbeitet eine beauftragte Person für den Brandschutz eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen.
Woher wissen Sie, ob Sie einen Brandschutzbeauftragten oder eine Brandschutzbeauftragte benötigen? Auf der einen Seite ist das in der Arbeitsstättenverordnung (ASR A 2.2. ) beschrieben. Auch bei Sonderbauten (z.B. Versammlungsstätten, Hochhäuser, Verkaufsstätten oder Industriebauten) können aufgrund eines Brandschutzkonzeptes oder brandschutztechnischer Auflagen im Rahmen der Baugenehmigung entsprechend ausgebildete Fachkräfte gefordert werden. Zudem ist es auch abhängig von der Versichererung Ihres Unternehmens. Hier kann es sein, dass sich die Prämie bei Anwesenheit eines Brandschutzbeauftragten reduziert.
Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter und eine Brandschutzbeauftragte?
Für den Brandschutz beauftragte Personen stehen Ihnen beratend zur Seite. Wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind sie speziell ausgebildete Fachkräfte, die eng zusammenarbeiten. Idealerweise werden sie schon bei allen Planungen rechtzeitig mit einbezogen. Das hat zum Vorteil, dass Sie vorab sämtliche Fragen zum Thema Brandschutz proaktiv angehen können.
Ganz wichtig: Bei der Anwendung ihrer brandschutztechnischen Fachkenntnisse sind die Brandschutzbeauftragten weisungsfrei! Ausführlich ist das in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ geregelt.
Voraussetzung für die Ausbildung von Mitarbeitenden
Mitarbeitende mit folgenden Kompetenzen sind besonders geeigent für die Ausbildung:
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Brandschutzausbildung
- Angemessenes technisches Verständnis
- Kommunikationsstärke
- Hohe Zuverlässigkeit
Bei Ihren Überlegungen hilft Ihnen folgender Gedanke: Für den Brandschutz beauftragte Personen kommunizieren mit Ihnen sowie mit Versicherern und Behörden. Wen können Sie sich in Ihrem Unternehmen dafür vorstellen?
Verpflichtende Auffrischung der Kenntnisse
Auch Brandschutzexperten und -expertinnen müssen in Sachen Regelwerken und Vorschriften auf dem aktuellsten Stand sein (DGUV Information 205-003). Dafür ist die Teilnahme an qualifizierten Fortbildungsveranstaltungen erforderlich: Innerhalb von drei Jahren nach Ausbildung muss die Fortbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten absolviert werden. In jedem Fall sind Sie verpflichtend, die Teilnahme zu dokumentieren.
Achtung: Erfolgt die Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildung nicht, muss die komplette Ausbildung zum Brandschutzexperten neu durchlaufen werden.
Wir beraten Sie gerne
Melden Sie sich per Mail an seminare@t-a-nord.de oder Telefon 040/63784350 für direkte Buchungsanfragen oder eine individuelle Beratung zum Thema Brandschutz und allen weiteren Fragen zum Arbeits- & Gesundheitsschutz.
Die TAN unterstützt Sie beim Brandschutz
Durch eine qualifizierte Ausbildung einer Brandschutzbeauftragten und eines Brandschutzbeauftragten:
- Kompakt in 8 Tagen mit 64 Unterrichtseinheiten in Präsenz durch qualifizierte Dozenten
- Mit Löschübung als Praxisteil
Informieren Sie sich jetzt und stärken Sie Ihr Unternehmen in Sachen Brandschutz: Hier erhalten Sie alle Informationen zu unserer kommenden Ausbildung für Brandschutzbeauftragte gem. DGUV 205-003.
Hier finden Sie nützliche Links, in denen der betriebliche Brandschutz rechtlich geregelt ist: