Infos zum Bürgergeld: Bonus als Anreiz zur Weiterbildung
Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld wurden zum 01. Januar 2023 ersetzt durch das Bürgergeld. Seit dem 01. Juli 2023 gibt es noch weitere Verbesserungen in der Unterstützung, die einen bedeutenden Aufruf zu mehr Weiterbildung enthalten. Ganz nach dem Grundsatz „Ausbildung vor Aushilfsjob“ sollen Anreize geschafft werden, sich fortzubilden und eine abschlussbezogene Weiterbildung oder Umschulung zu absolvieren.
In unserem Blogartikel erfahren Sie mehr über das Bürgergeld, Zuschüsse/Förderungen und entsprechende Weiterbildungen an der TAN.
Key Facts zu den Fördermöglichkeiten
- Bürgergeld-Bonus: 75€ pro Monat für Weiterbildungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss
- Weiterbildungsgeld: 150€ pro Monat für berufsabschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahmen
- Weiterbildungsprämie: 1000€ Prämie für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung, 1500€ Prämie bei Bestehen einer Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (insgesamt 2500€)
Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Damit ist die Existenz für diejenigen gesichert, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Das jeweils zuständige Jobcenter unterstützt Bürgergeld-Berechtigte bei der Suche nach Arbeit und Qualifizierungsmöglichkeiten. Durch das Gesetz soll der Fokus auf der beruflichen Weiterbildung liegen. Aus diesem Grund wurden das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeld-Bonus neu eingeführt.
Wer hat Anspruch auf das Bürgergeld?
Im Allgemeinen erhält jede Person in Deutschland Bürgergeld, die:
- erwerbsfähig ist und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann
und
- wenn andere, vorrangige Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag) nicht ausreichend sind
Zusätzlich erhalten auch nicht erwerbsfähige Personen den Zuschuss, wenn sie mit einer Bürgergeld-berechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Wer vor dem 01. Januar 2023 Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ugs. Hartz IV) oder Sozialgeld hatte, dem steht nun also das Bürgergeld zu. In der Regel müssen keine neuen Anträge gestellt werden.
Fördermöglichkeit: Bürgergeld-Bonus.
Der Bürgergeld-Bonus bietet Bürgergeld-Empfänger/innen, die eine Weiterbildung absolvieren (zum Beispiel zur Fachkraft für Arbeitssicherheit), eine monatliche Unterstützung in Höhe von 75 Euro.
Gilt in folgenden Fällen:
- Langfristige Jobchancen müssen durch die Weiterbildung verbessert werden
- Möglich bei Weiterbildungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss
- Möglich bei Weiterbildungen ab 8 Wochen, für die kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird
Der Bonus (75 Euro pro Monat) wird anrechnungsfrei und ergänzend zum Regelbedarf ausgezahlt.
Fördermöglichkeit: Weiterbildungsgeld.
Bürgergeld-Empfänger/innen, die an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, erhalten 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat.
Auf einen Blick:
- Möglich bei Weiterbildungsmaßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen
- Auch Arbeitslosengeld-Empfänger/innen können das Weiterbildungsgeld beantragen
- Bis zu 3 Jahre Auszahlung des Weiterbildungsgeldes ist möglich
- Das Weiterbildungsgeld ist ein anrechnungsfreier Betrag von monatlich 150€ ergänzend zum Regelbedarf
Fördermöglichkeit: Weiterbildungsprämie.
Weiterbildungsprämien erhalten Bürgergeld-Berechtigte dann, wenn mit der Weiterbildung ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt. Für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung gibt es bereits eine Prämie von 1.000 Euro, für eine bestandene Abschlussprüfung sogar 1.500 Euro. Somit ist eine Weiterbildungsprämie in Höhe von maximal 2.500 Euro möglich.