Das neue Weiterbildungsgesetz im Fokus
Mit dem Weiterbildungsgesetz - der Entwurf wurde am 29. März 2023 vom Bundeskabinett beschlossen - sollen in Deutschland die Potentiale zur Fachkräftesicherung gestärkt werden. Der Fokus liegt dabei in der Stärkung der Aus- & Weiterbildung, um so die Fachkräfte von heute auf die Arbeit von morgen vorzubereiten.
"Wir gehen vorwärts auf dem Weg in eine Weiterbildungsrepublik."
- Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit & Soziales
Unterstützung für Beschäftigte zum 01.07.23
Zum 01. Juli 2023 sollen die Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit verlängert werden. Damit wird diese Möglichkeit um ein weiteres Jahr bis zum 31. Juli 2024 verlängert.
Ziel: Es soll der Anreiz geschaffen werden, die Zeit der Kurzarbeit für Weiterbildungen sinnvoll zu nutzen.
Dafür sollen Arbeitgeber/innen, welche ihren Beschäftigten Weiterbildungen während der Kurzarbeit ermöglichen, im Nachgang die während der Kurzarbeit tragenden Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte erstattet bekommen.
Darüber hinaus ist es möglich, abhängig von der Betriebsgröße, die Weiterbildungskosten teilweise oder sogar ganz erstattet zu bekommen.
Weitere Vorteile:
- Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse werden jeweils auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben. Diese Fördersätze werden nach Betriebsgröße gestaffelt.
- Der Zugang zur Weiterbildungsförderung Beschäftigter wird für alle Arbeitgeber/innen und Beschäftigte geöffnet. Das bedeutet, dass die bisherige Fördervoraussetzung „Tätigkeiten im Kontext Strukturwandel oder Weiterbildung in einen Engpassberuf“ entfällt.
Unterstützung für Unternehmen zum 01.12.23
Zum 01. Dezember 2023 soll die Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter und die Einführung des Qualifizierungsgeldes stattfinden.
Ziel: Unternehmen und deren Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen jedoch eine Weiterbildung für eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen sorgen kann, sollen unterstützt werden.
Weitere Vorteile:
- Arbeitgeber/innen werden von den Entgeltzahlungen für die zu qualifizierenden Beschäftigten während der Fortbildung entlastet. Dafür tragen sie nun allerdings die Weiterbildungskosten.
- Während der Weiterbildung erhalten die zu qualifizierenden Beschäftigten das Qualifizierungsgeld, welches sich in der Höhe am Kurzarbeitergeld anlehnt. In diesem Zusammenhang sind Aufstockungen durch den Arbeitgeber möglich.
- Die Förderdauer beträgt unter bestimmten Förderungsvoraussetzungen 3,5 Jahre. So ist auch der Erwerb neuqualifizierender Berufsabschlüsse auf gleichem Qualifikationsniveau möglich.
Unterstützung für Auszubildende zum 01.04.24
Zum 01. April 2024 soll die Ausbildungsgarantie in wesentlichen Teilen Inkrafttreten. Hierbei sollen vorhandene und verbesserte Unterstützungsangebote der Agenturen für Arbeit beziehungsweise der Jobcenters mit neuen Ansätzen kombiniert werden.
Ziel: Junge Menschen sollen bei der Aufnahme sowie bei dem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützt werden. Es soll signalisiert werden, dass sie bei eigenen Anstrengungen dabei Unterstützung erhalten, einen Ausbildungsplatz zu finden.
Weitere Vorteile:
- Förderung von Berufsorientierungspraktika: Junge Menschen haben die Möglichkeit, sich bei Ausbildungsbetrieben über Berufsbilder zu informieren und möglichst noch im selben Jahr eine Ausbildung zu beginnen
- Übernahme der Fahrkosten und gegebenenfalls auch Unterkunftskosten, damit Jugendliche ihr bisheriges Wohnumfeld für eine Ausbildung in einer anderen Region verlassen können (Mobilitätszuschuss)
- Jugendliche, die trotz Bemühungen keinen innerbetrieblichen Ausbildungsplatz finden und in einer Region mit zu wenigen Ausbildungsplätzen wohnen, haben Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung