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Mann in Büro dreht sich zur Seite und lächelt
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Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS: Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung

Die stetige Weiterentwicklung der Arbeitswelt und die Entwicklung neuer Technologien erfordern lebenslanges Lernen und dementsprechend auch berufliche Weiterbildung. Um Menschen in Hamburg dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit stets zu verbessern, wurde der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS eingeführt.

Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS?
  2. Wer wird gefördert? Beschäftigte.
  3. Welche Voraussetzungen für die Förderung gibt es?
  4. Vorteile einer beruflichen Weiterbildung
  5. Ihr Antrag in die Zukunft

Was ist der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS?

Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS bietet finanzielle Unterstützung für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen zur Erweiterung der eigenen beruflichen Perspektiven. Das Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und Karrierechancen zu steigern.

Die Förderung beantragen können Beschäftigte & (Solo-)Selbstständige.

Wer wird gefördert? Beschäftigte.

Die Weiterbildungskosten von Beschäftigten können bis zu 50 % beziehungsweise in Höhe von maximal 750 € übernommen werden. In dieser Regelung sind Angestellte des öffentlichen Dienstes und Personen im Beamtenstatus ausgeschlossen.

Folgende beschäftigte Personen können gefördert werden:

  • Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten (bis zu 100 % förderfähig)
  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Hamburger Handwerk (bis zu 75% und maximal 1.000 € förderfähig)
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijob)
  • Mitarbeitende in Elternzeit oder Wiedereingliederung

Wer wird gefördert? Selbstständige.

Die Fortbildungskosten zur beruflichen Qualifizierung von (Solo-)Selbstständigen werden ebenfalls bis zu 50 % beziehungsweise in Höhe von maximal 750 € übernommen.

Frau mit roten Haaren sitzt vor Laptop und lächelt

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne bzgl. Ihrer nächsten Weiterbildung und welche Förderung für Sie in Frage kommt.

Welche Voraussetzungen für die Förderung gibt es?

Eine der Grundvoraussetzungen für die Förderung von Beschäftigten und Selbstständigen ist, dass Sie in Hamburg leben und/oder arbeiten.

Voraussetzungen für Beschäftigte:

  • Sie müssen bei einem Hamburger Unternehmen angestellt sein, welches weniger als 250 Personen beschäftigt
  • Sie sollten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, welche mindestens 15 Wochenarbeitsstunden beträgt

Voraussetzungen für Selbstständige:

  • Sie müssen Ihr Einkommen in Hamburg versteuern
  • Sie sollten Ihre Existenzgründung bereits abgeschlossen haben
  • Sie müssen Ihre selbstständige Tätigkeit als hauptberufliche Tätigkeit ausüben

Nicht in Hamburg tätig?

Dann profitieren Sie vom Weiterbildungsbonus PRO in Schleswig-Holstein.

Vorteile einer beruflichen Weiterbildung

Vorteile für Beschäftigte:

  • Mit der passenden Weiterbildung können sich neben einem Karrieresprung neue berufliche Perspektiven eröffnen
  • Sie erweitern und stärken Ihr berufliches Fachwissen
  • Mehr Sicherheit, um neuen Herausforderungen am Arbeitsplatz erfolgreich zu begegnen
  • Wiedereinstieg in den Beruf nach einer längeren Pause kann erleichtert werden

Vorteile für Selbstständige:

  • Erweiterung Ihres Leistungsspektrums für eine breitere Aufstellung und neue berufliche Herausforderungen
  • Know-how kann an technologische Veränderungen angepasst werden
  • Erschließung neuer Marktsegmente durch Spezialisierung bzw. zusätzlich erworbene Qualifikationen
  • Sie können Ihre Leistungen professioneller am Markt positionieren und somit von Mitbewerber/innen abheben
  • Wiedereinstieg in den Beruf nach einer längeren Pause kann erleichtert werden

Ihr Antrag in die Zukunft

Worauf warten Sie noch? Wir von der Technischen Akademie Nord bieten zahlreiche Weiterbildungen an, die dem Erreichen Ihrer beruflichen Ziele einen großen Schritt näherkommen. Wählen Sie sich also unsere passende Weiterbildung in Ihrem Berufsfeld aus.

Anschließend können Sie Ihren Antrag direkt hier stellen! Bitte beachten Sie dabei, dass Sie die Antragsunterlagen spätestens 4 Wochen vor dem Weiterbildungsbeginn einreichen

Wir freuen uns, Sie bald in unseren Seminaren begrüßen zu dürfen.

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