Was macht die IHK?
Einige Industrie- und Handelskammern (kurz: IHK) fördern die Bildung in Deutschland schon seit mehreren hundert Jahren. Die IHK-Bremen wurde beispielsweise schon im Jahre 1451 gegründet.
Die Industrie- und Handelskammern sind also ein wichtiger langjähriger Bestandteil der deutschen Berufsbildung. Nicht nur im Bereich der Erstausbildung, sondern auch weit darüber hinaus. Dieser Artikel zeigt, was die Industrie- und Handelskammern mit den Themen Aus-, Fort- und Weiterbildung zu tun haben.
Was ist ein IHK-Abschluss? (IHK-Zertifikat)
Ein IHK-Kurs, ein IHK-Lehrgang bzw. eine Fortbildung oder die Erstausbildung in der Industrie münden immer in der Ausstellung eines IHK-Zertifikats. Dabei handelt es sich um eine Urkunde, die die neu erlernten Fähigkeiten bescheinigt und Arbeitgebenden hilft, diese einzuschätzen.
Die Voraussetzungen für das Ablegen einer IHK-Prüfung sind stark vom entsprechend angestrebten IHK-Zertifikat abhängig. Für den Ausbilderschein benötigen Sie beispielsweise lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung – wir empfehlen zusätzlich einen Kurs zur Vorbereitung zur AEVO-Prüfung zu besuchen. Andere IHK-Abschlüsse verlangen explizit die Teilnahme an einer vorangegangenen IHK-Fortbildung mit entsprechend dokumentierter Stundenzahl an Vorbereitungslehrgängen.
Was ist ein IHK-Zertifikat wert?
Da die Industrie- und Handelskammern ihre Aus-, Fort- und Weiterbildungen überwachen und überarbeiten, bedeutet ein IHK-Zertifikat (auch: IHK-Zeugnis) immer, dass die Prüflinge die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes im angestrebten Abschluss erfüllen – sie können also problemlos in allen Bereichen mit dem entsprechenden Stellenprofil eingesetzt werden.
Außerdem gibt es aufeinander aufbauende Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zum Master Niveau – wie der Master Professional.
Mehr zum Thema Aufstiegsmöglichkeiten finden Sie im Abschnitt IHK-Fortbildungen.
IHK-Prüfung
IHK-Prüfungen werden im Normalfall in den Räumlichkeiten der zuständigen IHK abgelegt. In manchen Fällen finden sie auch in größeren Firmen der Branchen statt. Bei IHK-Ausbildungen wird die Anzahl der Prüfer und Prüferinnen möglichst zu gleichen Teilen aus Berufsschule, Ausbildungsbetrieben und der zuständigen Kammer gestellt.
Der Aufbau der IHK-Prüfung oder manchmal auch -Prüfungen ist vom entsprechend angestrebten IHK-Zertifikat abhängig. Die Fortbildungsprüfung für den Geprüften Technischen Betriebswirt (TBW) umfasst beispielsweise jeweils eine Prüfung für jedes der drei Themengebiete. Anschließend wird eine Projektarbeit als schriftliche Hausarbeit angefertigt, worauf ein Fachgespräch zum Inhalt der Projektarbeit folgt. Da es sich dabei um einen Abschluss auf Master Niveau handelt, ist der Prüfungsteil natürlich entsprechend umfangreich.
Die Prüfungen von IHK-Ausbildungsberufen sind im Normalfall auf zwei Termine aufgeteilt. Bei 3-jährigen Ausbildungen nennt sich dies die „gestreckte Abschlussprüfung“. Teil 1 findet nach dem zweiten Ausbildungsjahr und Teil 2 nach dem dritten Ausbildungsjahr statt. Beide Prüfungen fließen in die Endnote mit ein – die ursprüngliche Zwischenprüfung wird nicht einzeln bewertet.
Prüfungen zu IHK-Weiterbildungen können in der Regel mit wenigen Wochen Vorarbeit angetreten werden und sind dementsprechend weniger umfangreich. Sie bestehen meist aus schriftlichen und mündlichen Teilen.
IHK-Prüfungsanmeldung
Zur schriftlichen und mündlichen Zwischen- und Abschlussprüfung einer Ausbildung werden die Prüflinge vom Ausbildungsbetrieb angemeldet. Die zuständige IHK meldet sich dafür rechtzeitig beim Betrieb.
Für Fort- und Weiterbildungen sind die Teilnehmenden selbst zuständig. Dafür melden Sie sich einfach bei ihrer zuständigen IHK – entweder Sie erfragen dies beim Lehrgangsanbieter oder über das IHK-Portal. In der Regel ist die Anmeldung online möglich, der genaue Ablauf wird auf der Website Ihrer zuständigen Stelle erklärt. Achten Sie auf die Prüfungszeiträume und die angegebene Vorlaufzeit, damit Sie den Termin bekommen, den Sie sich wünschen.
Was bedeutet IHK-Ausbildung?
Bei IHK-Ausbildungen handelt es sich um duale Ausbildungen, die von der Industrie- und Handelskammer überwacht werden. Zum entsprechenden Abschluss gehört eine IHK-Prüfung, bei der Verantwortliche aus der entsprechenden Handelskammer zugegen sind und für deren erfolgreiches Bestehen alle Prüflinge ein IHK-Prüfungszeugnis erhalten.
Die Industrie- und Handelskammern tragen dafür Sorge, dass alle IHK-Ausbildungen die Anforderungen der entsprechenden Berufe erfüllen. Dafür werden Ausbildungsrahmenpläne erstellt, die immer wieder an den Wandel des Arbeitsmarktes angepasst werden.
Eine weitere wichtige Aufgabe der IHK ist der Schutz der Auszubildenden. Die von den Unternehmen erstellten Ausbildungsverträge müssen über das Ausbildungsportal an die entsprechende Kammer übermittelt werden, welche diesen dann zum Beispiel auf den korrekten Urlaubs- und Gehaltsanspruch und die generelle Rechtmäßigkeit prüft.
Außerdem können Auszubildende die für sie zuständige IHK kontaktieren, wenn es Probleme im Ausbildungsbetrieb gibt – hier empfehlen wir jedoch immer erst mit den Kollegen und direkten Vorgesetzten zu sprechen oder den Betriebsrat zu aktivieren.
Sie wollen ausbilden, aber haben nicht die nötigen Kapazitäten im Unternehmen? In unserem Ausbildungszentrum lernen Ihre Azubis die Basisfähigkeiten, um dann direkt in die Produktion einsteigen zu können.
IHK-Ausbildung verkürzen
Sie können grundsätzlich Ihre IHK-Ausbildung verkürzen. Dafür ist ein IHK-Antrag auf Verkürzung notwendig, der rechtzeitig eingereicht werden muss. Außerdem ist die mögliche Verkürzungsdauer davon abhängig, ob die Ausbildungsziele trotz geringerer Ausbildungszeit erreicht werden können.
Sprechen Sie für weitere Infos Ihren Ausbildungsbetrieb und die für Sie zuständige Kammer an, diese werden Ihnen eine Einschätzung und spezifische Informationen zu Ihrem Fall geben können.
IHK-Fortbildungen
Nicht nur Ausbildungen, sondern auch Fortbildungen werden von der IHK abgenommen. Bei Fortbildungen handelt es sich um eine spezielle Form der Weiterbildung, bei der die Teilnehmenden ihre vorhandene Ausbildung gezielt durch zusätzliche Qualifikationen erweitern. Ziel ist es, eine höhere Position in derselben Branche zu erreichen.
Die Entwicklung solcher Fortbildungslehrgänge findet in der Regel in Zusammenarbeit mit Bildungsanbietern und Praktikern statt. Das bedeutet auch, dass der Fortbildungsinhalt von der IHK überprüft und ggf. überarbeitet wird, um ihn an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Die Prüfungen finden unter Aufsicht der entsprechenden Handelskammer statt.
Aufstiegsfortbildungen werden gefördert. Infos dazu finden Sie in unserem Artikel zum Aufstiegs-BAföG.
Beispiele für IHK-Fortbildungen:
- Staatlich geprüfter Techniker
- Geprüfter Technischer Betriebswirt
- Geprüfter Technischer Fachwirt
- Industriemeister
- Handwerksmeister
Infos zum Industrie- und Handwerksmeister finden Sie in unserem Blogartikel Techniker vs. Meister, in dem wir die Fortbildungen miteinander vergleichen.
IHK-Weiterbildung
Neben den Fortbildungen nimmt die IHK auch Prüfungen für verschiedene Weiterbildungen ab. Den Unterschied zwischen Fort- und Weiterbildungen können Sie in unserem Blogartikel nachlesen.
Eine sehr bekannte IHK-Weiterbildung ist die Ausbildung der Ausbilder, die alle Facharbeiter und Facharbeiterinnen ablegen müssen, um ausbilden zu dürfen. Daneben gibt es diverse andere Weiterbildungsmöglichkeiten bspw. zu den Themen Arbeitsrecht, Digitalisierung uvm. Wenn Sie an einer IHK-Weiterbildung interessiert sind, empfehlen wir das entsprechende Kursportal Ihres Bundeslandes zu durchsuchen – hier finden Sie das Kursportal von Schleswig-Holstein.
Was macht die IHK neben Aus-, Fort- und Weiterbildung?
Es dreht sich aber nicht alles um IHK-Zeugnisse, auch auf anderen Wegen werden Unternehmen von den Kammern unterstützt. Bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften zum Beispiel. Unternehmer und Gründer können sich an die IHK in ihrer Region wenden, um sich zu folgenden Themen beraten zu lassen:
- Finanzierung
- Notfallvorsorge
- Recht
- Steuern
- Umweltschutz
- Unternehmensgründung
- Unternehmenswachstum
Wenn Sie ein Unternehmen haben oder gründen wollen und sich Unterstützung wünschen, melden Sie sich einfach bei Ihrer zuständigen Kammer.