Geprüfter Industriemeister, Fachrichtung Metall (IHK) m/w/d
Angehende „Geprüfte Industriemeister“ in der Fachrichtung Metall richten Maschinen ein, halten diese instand und spielen eine tragende Rolle in der Verbesserung der Betriebsmittel. Weiterhin planen Sie Betriebsabläufe, wirken in der Qualitätskontrolle mit und überwachen die Kostenentwicklung eines Betriebes.
Auf einen Blick
- Seminarform:
- Tagesform
- Dauer:
- ca. 1100 Unterrichtseinheiten in Vollzeit
- Datum:
-
bis
- Ort:
-
Akademie für Technik Kiel, Schleusenstraße 1, 24106 Kiel
Anfahrt über Google Maps - Kosten:
-
5.900,00 € umsatzsteuerfrei (UStG §4)
zzgl. Prüfungsgebühren der IHK Kiel
- Anmeldung:
-
Für diesen Termin sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
Inhalte:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen:
Technik:
- Betriebstechnik
- Fertigungstechnik
- Montagetechnik
Organisation:
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Führung und Personal:
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
- Vorbereitung auf das Fachgespräch
Dieser Kurs bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) gemeinsam mit einem akademischen Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 zugeordnet wird.
Facharbeiter/Gesellen mit abgeschlossener Berufsausbildung im Bereich Metall mit mindestens einjähriger Berufserfahrung. Ausnahmen hiervon sind möglich.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
2. zu den genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters haben.
Abweichend von den genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, daß er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Der Lehrgang findet in Vollzeit Montag bis Donnerstag von 8-15 Uhr und Freitag von 8-13 Uhr statt.
Kontaktdaten des Veranstalters:
Förderung der Teilnahme
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsförderungsgesetz AFBG), Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
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