Arbeitssicherheit im Unternehmen
Das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz steht wie nie zuvor im Fokus der Betriebe. Immer mehr Vorgaben und Pflichten müssen erfüllt werden und Unternehmen müssen diese kennen und entsprechend für ausreichende Schulung des Personals und eine rechtssichere Dokumentation sorgen.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen und Behörden in allen Belangen der Arbeitssicherheit und steht als Berater zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen innerhalb unseres Seminarprogramms Themen von der allgemeinen Wissensvermittlung für Führungskräfte bis hin zur Schulung auf Spezialthemen ein umfassendes Angebot.
Unser Lehrgangsangebot
Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit liegt beim Arbeitgeber. Ihm hat der Gesetzgeber die Fachkraft für Arbeitssicherheit als innerbetrieblichen Berater für alle Fragen des Arbeitsschutzes an die Seite gestellt. Sie hat somit großen Einfluss auf die effiziente Gestaltung aller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Ihr Wirken ist wichtig – für die Mitarbeiter/innen wie für den Wertschöpfungsprozess des Unternehmens.
In diesem Lehrgang werden die Lernfelder 1 bis 5 in hybrider Form unterrichtet. Die Durchführung des Lernfeldes 6 erfolgt über die zuständige Berufsgenossenschaft. Für die Anmeldung zum Lernfeld 6 wenden Sie sich bitte direkt an die für Ihren Arbeitsbereich zuständige Berufsgenossenschaft.
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitern müssen einen Sicherheitsbeauftragten bestellen, der die Einhaltung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften überwachen und vor Unfall- und Gesundheitsgefahren waren soll. Darüber hinaus soll er sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen überzeugen.
Sie erbringen aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages für Industrieunternehmen technische Dienst- oder Werkleistungen oder überlassen anderen Unternehmen Personal, um dort Arbeiten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausführen. Somit wirken Sie als Manager oder Mitarbeiter auf die Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Standards (SGU-Standard) ihrer Auftraggeber und damit auch auf deren Qualitätsstandards ein. Viele Auftraggeber fordern deshalb den unabhängigen Nachweis eines Arbeitsschutzmanagementsystems.
Jeder Arbeitgeber muss grundsätzlich die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsmittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen. Hierfür kann er fachkundige Personen beauftragen. Sie können die Gefährdungen in Ihrem Betrieb erkennen, beurteilen und Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen bzw. empfehlen. Hierfür erlernen Sie die strukturierte Vorgehensweise und die rechtssichere Dokumentation.
Seit 2013 müssen alle Unternehmen auch die Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben. Sie kennen die Grundlagen psychischer Belastungen im Arbeitsalltag und können diese sowohl erkennen als auch bewerten. Sie erlernen Lösungsansätze zur Reduktion und Vermeidung psychischer Belastungen.
Die Berufsgenossenschaften verlangen in der DGUV Vorschrift 1, § 4: „Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung (…) zu unterweisen; die Unterweisung muss erforder-lichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“
Sie können Gefahren am Arbeitsplatz erkennen und erlernen mit welchen Maßnahmen Arbeitsunfälle vermieden werden können. Sie wissen wie man Arbeitsunfälle, Störfälle und Ausfallzeiten im Unternehmen reduzieren kann. Sie können Unterweisungen planen und sie anschaulich und verständlich gestalten. Sie kennen die geeigneten Materialien und Hilfsmittel. Die Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter kann für Ihr Unternehmen in einer Inhouse-Schulung (bitte besprechen Sie mit uns einen individuellen Termin) gezielt auf Ihre betrieblichen Besonderheiten und speziellen Gefahren eingehen.
Der Unternehmer und/oder Führungskräfte haben die Einhaltung des Arbeits- und Gesund-heitsschutzes sicherzustellen und befinden sich verstärkt in der Haftung. Sie erhalten einen Überblick über die Arbeitgeberpflichten des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und die damit verbundenen Haftungsrisiken bzw. Aufgaben der Beteiligten. Sie lernen, welche Aufgaben alle Beteiligten im betrieblichen Arbeitsschutz haben. Sie werden in die Lage versetzt, eine erste Einschätzung zum Stand des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb zu treffen.